Was Artikel 4 verlangt
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Artikel 4 regelt die sogenannte KI-Kompetenz („AI Literacy“): Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern.
Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Ein eigenes Bußgeld sieht die Verordnung für Artikel 4 allerdings nicht vor: Der Sanktionskatalog des Artikels 99 führt ihn nicht auf. Bußgeldbewehrt sind unter anderem die Transparenzpflichten aus Artikel 50, seit dem 2. August 2026 und mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere der beiden Werte. Was Artikel 50 konkret verlangt, steht im Beitrag zur Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026. Wer jetzt handelt, ist rechtzeitig vorbereitet.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (die KI entwickeln) und Betreibern (die KI in eigener Verantwortung einsetzen). Für die allermeisten Unternehmen ist die zweite Kategorie entscheidend, und sie ist weiter gefasst, als viele denken.
Wichtig für die Einordnung: Art. 4 schreibt kein bestimmtes Kursformat und kein bestimmtes Zertifikat vor. Gefordert sind Maßnahmen, die die KI-Kompetenz angemessen fördern, abhängig von Rolle, Vorkenntnissen, Einsatzkontext und Risiko. Schulungen, interne Richtlinien und Dokumentation sind bewährte Bausteine eines angemessenen Konzepts, aber kein pauschales Pflichtprogramm. Auch die physicon-Module unterstützen bei Umsetzung und Dokumentation; sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall und garantieren nicht automatisch die Erfüllung jeder regulatorischen Pflicht.
Was hat der Digital Omnibus an Artikel 4 geändert? (Stand August 2026)
Die Anforderung zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 und bleibt bestehen. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus für KI, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde die Formulierung zu einer Maßnahmenpflicht justiert: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss dabei nicht garantiert werden. An der praktischen Konsequenz ändert das wenig, auch für Praxen: Wer sein Team schult und das schriftlich festhält, dokumentiert seine KI-Kompetenz-Maßnahmen nach Artikel 4. Verschoben wurden dagegen die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026; eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gilt nur für Anbieter generativer KI-Systeme, die vor diesem Datum schon auf dem Markt waren, und nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung. Für Unternehmen als Betreiber gilt keine Übergangsfrist. Die Verbotsliste des Artikels 5 wurde um zwei Tatbestände erweitert und gilt im Übrigen unverändert fort.
Wer beaufsichtigt die KI-Verordnung in Deutschland? (Stand August 2026)
Deutschland hat die nationale KI-Aufsicht geregelt: Der Bundestag hat das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, KI-MIG) am 11. Juni 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am 10. Juli 2026 gebilligt, in Kraft getreten ist es am 29. Juli 2026. Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist seither die Bundesnetzagentur, soweit nicht andere Fachbehörden zuständig sind; bei ihr besteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, zugleich ist sie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Für Unternehmen heißt das: Es gibt erstmals eine konkrete Behörde, die Fragen zur KI-Verordnung beantwortet und Verstöße verfolgt.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Seit dem 27. Juli 2026 ist Artikel 4 eine Handlungspflicht: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Teams zu fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss nicht garantiert werden, wohl aber müssen die Maßnahmen zur tatsächlichen KI-Nutzung passen und dokumentiert sein. Entfallen ist die Pflicht nicht. In der Praxis heißt das drei Dinge:
1. Bestandsaufnahme
Zuerst muss klar sein, welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich genutzt werden, oft mehr, als die Leitung annimmt. Eine ehrliche, anonyme Erhebung schafft die Grundlage.
2. Schulung mit Nachweis
Schulungen sind das naheliegende Mittel, um die Kompetenz im sicheren Umgang mit KI zu fördern. Entscheidend ist die Dokumentation: wer wurde wann mit welchen Inhalten geschult. Ohne Nachweis lässt sich die Pflichterfüllung nicht belegen.
3. Klare Regeln
Eine interne KI-Richtlinie legt fest, was erlaubt ist, was verboten und welche Daten in welche Werkzeuge dürfen. Das schützt vor dem häufigsten Risiko: dem stillen Alleingang, bei dem sensible Daten in ein unsicheres Tool wandern.
Chance statt reiner Pflicht
Die Förderpflicht ist die eine Seite. Die andere: KI kann Betrieben echte Zeit sparen, bei Dokumentation, Textarbeit, Organisation. Der richtige Weg ist selten „alles verbieten“ oder „alles erlauben“, sondern die sichere Route freizugeben und das Team mitzunehmen. Wer die Pflicht ohnehin erfüllen muss, kann den Anlass nutzen, um KI im Betrieb produktiv und sicher zu verankern.
KI-Kompetenz nachweisen und KI sinnvoll nutzen.
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Für Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen im Speziellen: Wer muss was wissen, und wie weisen Sie die Schulung nach?
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus für KI), Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026, abgerufen am 4. August 2026
- Deutscher Bundestag, Beschluss des KI-Durchführungsgesetzes (KI-MIG) am 11. Juni 2026, abgerufen am 4. August 2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 zum Inkrafttreten des KI-MIG, abgerufen am 4. August 2026
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand im August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.