BAFA-Förderung · Organisationsberatung für Praxen

Bis zu 80 % Zuschuss für die Beratung Ihrer Praxis.

Eine konzeptionelle Organisationsberatung bringt Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentation Ihrer Praxis in Ordnung. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA bezuschusst solche Beratungen. Für Praxen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen außerhalb der Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier gilt der höchste Fördersatz von 80 Prozent.

Kostenloses Erstgespräch · Antrag vor Beratungsbeginn · Entscheidung durch das BAFA

Rechenbeispiel

Beratungshonorar3.500 €
Zuschuss BAFA
80 Prozent, maximal 2.800 €
− 2.800 €
Ihr Eigenanteil700 €

Mehr als 700 Euro Eigenanteil fallen in den 80-Prozent-Regionen nicht an, weil wir das Paket bei 3.500 Euro deckeln. Bei kleinerem Umfang sinkt der Eigenanteil entsprechend, bei 3.000 Euro Honorar auf 600 Euro.

Der Fördersatz richtet sich nach dem Sitz Ihrer Praxis. Über Bewilligung und Höhe entscheidet ausschließlich das BAFA.

Der Film

In zwei Minuten erklärt.

Wie die Förderung funktioniert, was wir übernehmen und was für Sie zu tun bleibt.

Der Bund bezuschusst Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen, je nach Standort mit bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars; viele Praxen wissen das nicht und lassen die Förderung ungenutzt. Dabei ist der Einstieg überschaubar: Sie schildern uns, wo es klemmt, zum Beispiel unklare Zuständigkeiten, Abläufe, die sich niemand mehr erklären kann, ein Qualitätsmanagement, das im Alltag nicht gelebt wird, oder Daten und digitale Systeme ohne klare Verantwortung. Daraus machen wir ein Beratungsprojekt, das zu den Vorgaben der Förderung passt. Vorab prüfen wir kostenlos, ob Ihre Praxis und Ihr Thema in die Förderung passen, und bereiten die Unterlagen vor. Den Antrag stellen Sie vor Beratungsbeginn, über Bewilligung und Höhe entscheidet das BAFA. Nach der Zusage beginnt die Beratung; Ihr Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf einige Gespräche, Analyse und Dokumentation übernehmen wir. Am Ende steht ein Maßnahmenplan, den Sie sofort umsetzen können; den bewilligten Zuschuss zahlt das BAFA nach Prüfung des Verwendungsnachweises aus. Ob die Förderung für Ihre Praxis in Frage kommt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch.

Das Video wird direkt von unserem Server geladen, ohne Drittanbieter und ohne Cookies. Mit deutschen Untertiteln.

Für wen

Für Praxen, in denen der Alltag läuft, aber zu viel an Einzelnen hängt.

Wir beraten bei der Organisation, nicht am Behandlungsstuhl. Die Beratung passt zu Ihnen, wenn Abläufe nicht beschrieben sind, Nachweise verstreut liegen oder Urlaub und Krankheit regelmäßig Lücken reißen.

Arztpraxen Zahnarztpraxen Physiotherapiepraxen weitere Praxen und Gesundheitsbetriebe

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass Ihre Praxis ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist. Das trifft auf die allermeisten Praxen zu. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, klären wir im Erstgespräch.

Fördersatz nach Standort

Hier gilt der Fördersatz von 80 Prozent

  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen (außerhalb der Region Leipzig)
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Region Lüneburg (Niedersachsen)
  • Region Trier (Rheinland-Pfalz)

Praxen in den übrigen Regionen können die Förderung ebenfalls nutzen. Der Fördersatz liegt dort bei 50 Prozent, der Eigenanteil ist entsprechend höher.

Inhalt

Was die Beratung umfasst

Die Beratung behandelt Organisation und Abläufe der Praxis: Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen, Dokumentations- und Nachweisprozesse, Organisation von Unterweisungen und Schulungen, Digitalisierung interner Abläufe, Aufbau- und Ablauforganisation.

Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen

Wer entscheidet was, und wer springt ein, wenn jemand ausfällt? Rollen und Vertretungen werden beschrieben und im Team verankert.

Dokumentations- und Nachweisprozesse

Was wird wo festgehalten, und wer hält es aktuell? Aus verstreuten Ablagen wird ein nachvollziehbarer Prozess.

Organisation von Unterweisungen und Schulungen

Planung, Zuständigkeit und Nachweis bekommen einen festen Platz im Jahreslauf, statt nebenbei zu passieren.

Digitalisierung interner Abläufe

Wir ordnen Abläufe so, dass digitale Werkzeuge sie tragen können. Erst der Prozess, dann das Werkzeug.

Aufbau- und Ablauforganisation

Wer macht was in welcher Reihenfolge? Die Organisation Ihrer Praxis wird beschrieben, verschlankt und verbindlich gemacht.

Zur Einordnung.

Die Beratung ist konzeptionell und organisatorisch. Rechtsberatung, Gutachten und reine Fördermittelberatung sind nicht Gegenstand der Beratung und nach den Vorgaben des BAFA nicht förderfähig. Ergebnis ist ein schriftlicher Beratungsbericht mit konkreten, umsetzbaren Empfehlungen für Ihre Praxis.

Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ist nach den Vorgaben des BAFA nur eine Beratung förderfähig, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Für Arzt- und Zahnarztpraxen richtet sich die geförderte Beratung deshalb auf die Einführung oder Anpassung des internen Qualitätssicherungssystems; dazu können unter anderem klar geregelte Zuständigkeiten, Vertretungen, dokumentierte Praxisabläufe, Nachweisprozesse sowie die Organisation von Unterweisungen gehören. Für Physiotherapiepraxen gilt diese Einschränkung nicht.

Der Ablauf

In vier Schritten durch Antrag und Beratung.

  1. Erstgespräch

    Kostenlos und unverbindlich: Wir klären, wo Ihre Praxis steht, was die Beratung leisten soll und ob die Fördervoraussetzungen zu Ihrer Situation passen.

  2. Antrag beim BAFA

    Den Antrag stellen Sie online beim BAFA, bevor die Beratung beginnt. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben gebraucht werden. Erst wenn die schriftliche Bestätigung des BAFA vorliegt, wird der Beratungsvertrag geschlossen.

  3. Beratung und Bericht

    Die Beratung findet digital statt: Analyse, Konzept und konkrete Empfehlungen zu Organisation und Abläufen Ihrer Praxis. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Beratungsbericht festgehalten.

  4. Nachweis und Auszahlung

    Sie bezahlen die Honorarrechnung und reichen den Verwendungsnachweis mit dem Beratungsbericht beim BAFA ein. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss aus.

Gut zu wissen

Die Reihenfolge ist entscheidend.

Eine Beratung, die vor der Bestätigung des BAFA begonnen hat, kann nicht mehr gefördert werden. Deshalb steht der Antrag immer am Anfang.

Je Unternehmen sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich, insgesamt bis zu fünf in der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie. Darum fragen wir im Formular danach.

Beratung anfragen

Rechenbeispiel

Was die Beratung kostet und was das BAFA übernehmen kann.

Für den Zuschuss zählt ein Beratungshonorar von bis zu 3.500 Euro je Beratung. Auf diesen Betrag wird der Fördersatz Ihres Standorts angewendet.

80 Prozent gelten für Praxen mit Sitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Sachsen außerhalb der Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. In der Region Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreise Leipzig und Nordsachsen) und in den übrigen Regionen sind es 50 Prozent.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt nach jetzigem Stand bis Ende 2026. Wer die Förderung nutzen will, plant den Antrag deshalb besser früher als später.

Stand August 2026, Quelle: bafa.de. Konditionen können sich mit den Förderrichtlinien ändern; verbindlich sind allein die Richtlinien und Bescheide des BAFA.

Rechenbeispiel

Beratungshonorar3.500 €
Zuschuss BAFA
80 Prozent, maximal 2.800 €
− 2.800 €
Ihr Eigenanteil700 €

Mehr als 700 Euro Eigenanteil fallen in den 80-Prozent-Regionen nicht an, weil wir das Paket bei 3.500 Euro deckeln. Bei kleinerem Umfang sinkt der Eigenanteil entsprechend, bei 3.000 Euro Honorar auf 600 Euro.

Der Fördersatz richtet sich nach dem Sitz Ihrer Praxis. Über Bewilligung und Höhe entscheidet ausschließlich das BAFA.

Häufige Fragen

Was ist die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows?

Ein Zuschussprogramm des Bundes für Unternehmensberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen, zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu Organisation und Unternehmensführung. Grundlage ist ein Beratungshonorar von bis zu 3.500 Euro je Beratung, der Fördersatz hängt vom Sitz des Unternehmens ab.

Ist meine Praxis antragsberechtigt?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, einschließlich der Freien Berufe. Die Größenkriterien erfüllen die allermeisten Praxen. Ob alle Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, klären wir im Erstgespräch; die Entscheidung über den Antrag trifft das BAFA.

Wie oft kann eine Beratung gefördert werden?

Innerhalb der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie sind je Unternehmen bis zu fünf geförderte Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr. Deshalb fragen wir im Formular, ob Sie in diesem Jahr bereits eine über das BAFA geförderte Beratung in Anspruch genommen haben.

Warum wird nach dem Gründungsjahr gefragt?

Das BAFA unterscheidet zwischen Jungunternehmen in den ersten beiden Jahren nach Gründung und Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr. Das Gründungsjahr sagt uns, welche Regeln für Ihre Praxis gelten und wie der Antrag vorbereitet werden muss.

Muss ich mit den Beratungskosten in Vorleistung gehen?

Ja. Sie bezahlen die Honorarrechnung zunächst selbst und reichen anschließend den Verwendungsnachweis mit dem Beratungsbericht beim BAFA ein. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss aus.

Ist die Beratung eine Rechtsberatung?

Nein. Die Beratung ist konzeptionell und organisatorisch: Sie behandelt Zuständigkeiten, Abläufe, Dokumentationsprozesse und die Organisation von Unterweisungen und Schulungen. Rechtsberatung, Gutachten und reine Fördermittelberatung sind nicht Gegenstand der Beratung und nach den Vorgaben des BAFA nicht förderfähig.

Was gilt für Arzt- und Zahnarztpraxen beim Beratungsinhalt?

Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ist nach den Vorgaben des BAFA nur eine Beratung förderfähig, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Die geförderte Beratung richtet sich dort auf das interne Qualitätssicherungssystem der Praxis; dazu können unter anderem klar geregelte Zuständigkeiten, Vertretungen, dokumentierte Praxisabläufe, Nachweisprozesse sowie die Organisation von Unterweisungen gehören. Für Physiotherapiepraxen gilt diese Einschränkung nicht.

Kann physicon eine Förderung zusagen?

Nein. Über Bewilligung und Höhe entscheidet ausschließlich das BAFA. Wir bereiten die Beratung so vor, dass sie zu den Vorgaben des Programms passt; eine Zusage zur Förderung kann und darf es von unserer Seite nicht geben.

Wer führt die Beratung durch?

Daniel Rankl, Gründer und Geschäftsführer der physicon GmbH. Er berät seit rund zehn Jahren Unternehmen und war fünf Jahre Geschäftsführer einer Zahnarztpraxis in der Schweiz. Der Schwerpunkt von physicon liegt auf Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Alle Angaben zur Förderung nach bestem Wissen, Stand August 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Richtlinien und Entscheidungen des BAFA.

Beratung anfragen

Felder mit * sind Pflichtfelder. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Der Fördersatz richtet sich nach der Region Ihres Praxissitzes; wir prüfen ihn im Erstgespräch.

Vierstellig, zum Beispiel 2014.

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und mit Ihnen dazu Kontakt aufzunehmen. Verantwortlich ist die physicon GmbH. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Der Versand von Praxis-Updates erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, die Sie jederzeit widerrufen können. Nach dem Absenden erhalten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.