Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Das INQA-Coaching wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Laut inqa.de müssen Betriebe diese Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im letzten Geschäftsjahr und insgesamt weniger als 250 Mitarbeitende,
- Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
- Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro,
- rechtlich selbstständig, freie Berufe oder gemeinnützig,
- mindestens zwei Jahre am Markt.
Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen nennt das Programm nicht. Für Praxen ist vor allem der vierte Punkt wichtig: Ärztinnen, Zahnärzte und Physiotherapeutinnen in eigener Praxis sind freie Berufe und damit ausdrücklich einbezogen. Reha-Zentren, Therapiezentren und Pflegedienste in der Rechtsform einer GmbH zählen als kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger ebenfalls.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage mit einem autorisierten INQA-Coach. Das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten, Ihr Betrieb trägt 20 Prozent. Das Coaching im Betrieb dauert bis zu sieben Monate. Etwa drei bis sechs Monate danach folgt ein Abschlussgespräch.
Ein Merkmal unterscheidet INQA von vielen anderen Beratungsprogrammen: Die Mitarbeitenden werden bei allen Schritten einbezogen und arbeiten aktiv an den Lösungen mit. Für Praxen ist das ein Vorteil. Neue Abläufe halten dann, wenn das Team sie mitgestaltet hat, nicht wenn sie von oben verkündet werden.
Wie unterscheidet sich das von der BAFA-Förderung?
Viele Praxisinhaber kennen die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Für Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es dort eine wichtige Einschränkung: Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Für Physiotherapeuten gilt diese Regel nicht. Die BAFA-Richtlinie läuft außerdem am 31. Dezember 2026 aus; eine Nachfolge ist bisher nicht veröffentlicht.
Beim INQA-Coaching nennt das Programm keine solche Themenbeschränkung für Heilberufe. Der Förderzeitraum reicht laut inqa.de von 2023 bis 2028. Welcher Weg für Ihr Vorhaben passt, hängt von Ihrem Thema, Ihrer Berufsgruppe und Ihrem Zeitplan ab. Beide Programme stellen wir auf unserer Seite Geförderte Beratung nebeneinander.
Wie läuft das INQA-Coaching ab?
- Erstberatung bei der regionalen INQA-Beratungsstelle. Sie ist kostenlos. Dort werden die Voraussetzungen geprüft und das Coaching-Ziel festgelegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen INQA-Coaching-Scheck.
- Coaching im Betrieb mit einem autorisierten INQA-Coach, über bis zu sieben Monate und bis zu 12 Tage.
- Abschlussgespräch mit der Beratungsstelle, etwa drei bis sechs Monate nach dem Coaching.
Den Coach wählen Sie selbst. Er muss für das INQA-Coaching autorisiert sein; die autorisierten Coaches stehen in einer öffentlichen Übersicht auf inqa.de.
Welche Themen passen in Praxen und Reha?
Das konkrete Ziel legen Sie mit der Beratungsstelle fest. Aus unserer Arbeit mit Gesundheitsbetrieben sind das typische Ausgangslagen:
- Zu viel hängt an der Inhaberin oder an einer einzelnen Person. Es fehlen klare Zuständigkeiten und Vertretungen.
- Abläufe sind nirgends beschrieben, neue Mitarbeitende lernen nebenbei und brauchen lange, bis sie sicher arbeiten.
- Termin- und Dokumentenorganisation laufen über mehrere Systeme, Papier und Zurufe.
- Im Schichtbetrieb oder über mehrere Standorte gehen Informationen verloren.
- Das Team ist überlastet, Verbesserungen bleiben im Tagesgeschäft liegen.
Was das Coaching nicht ist: Rechtsberatung oder reine Pflichterfüllung. Es geht um die Organisation Ihres Betriebs und darum, dass sie im Alltag trägt.
Was sollten Sie vorbereiten?
Für die Erstberatung reichen wenige Angaben: Zahl der Mitarbeitenden und Vollzeitstellen, ungefährer Jahresumsatz, Gründungsjahr der Praxis und ein Satz dazu, wo es am meisten hakt. Sinnvoll ist außerdem, das Team früh einzubinden, denn ohne Beteiligung der Mitarbeitenden funktioniert das INQA-Coaching nicht.
Häufige Fragen zum INQA-Coaching für Praxen
Kann eine Zahnarztpraxis INQA-Coaching nutzen?
Ja. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen jeder Branche, ausdrücklich auch an freie Berufe. Voraussetzung sind unter anderem mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, weniger als 250 Mitarbeitende und mindestens zwei Jahre am Markt.
Gilt beim INQA-Coaching die QM-Beschränkung wie bei der BAFA-Förderung?
Nein. Die Beschränkung auf Qualitätssicherungssysteme für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gehört zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Für das INQA-Coaching nennt das Programm keine solche Themenbeschränkung.
Wie viel zahlt die Praxis selbst?
Das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten für bis zu 12 Coaching-Tage, Ihr Betrieb trägt 20 Prozent. Den konkreten Eigenanteil für Ihr Vorhaben rechnen wir Ihnen im kostenlosen Fördercheck aus.
Wie lange läuft das Programm noch?
Der Förderzeitraum reicht laut inqa.de von 2023 bis 2028. Konditionen können sich mit den Förderrichtlinien ändern; verbindlich sind die Richtlinie und die Entscheidung der Beratungsstelle.
Prüfen lassen, ob Ihre Praxis förderfähig ist.
physicon begleitet Praxen und Gesundheitsbetriebe als autorisierter INQA-Coach vom Fördercheck bis zum Ergebnis. Schreiben Sie uns kurz, wie groß Ihr Team ist und wo es am meisten hakt.
Quellen
- INQA, INQA-Coaching: Informationen für KMU (Voraussetzungen, Ablauf, Förderzeitraum), abgerufen am 24.10.2026
- Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Beratungsschwerpunkte Heilberufe, Geltungsdauer), abgerufen am 24.10.2026
- BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, abgerufen am 23.10.2026
Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder. Über die Förderung entscheiden allein die zuständigen Stellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.