Geförderte Beratung für Praxen und Gesundheitsbetriebe

Beratung, deren Kosten zum großen Teil gefördert werden.

Zwei staatliche Programme übernehmen einen großen Teil der Beratungskosten: das INQA-Coaching und die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen. Welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

  • Zuschuss bis zu 80 Prozent
  • Antrag vor Beratungsbeginn
  • Persönlich begleitet

Zwei Wege

Zwei Programme, ein Ziel: Ihr Betrieb läuft geordneter.

Beide Programme fördern Beratung, die Ihre Organisation voranbringt. Sie unterscheiden sich darin, für wen sie gelten und wie lange sie laufen.

Weg 1

INQA-Coaching

  • Bis zu 12 Beratungstage über bis zu sieben Monate, gefördert mit 80 %
  • Zuschuss von bis zu 11.520 € für Ihren Betrieb
  • Ihr Team wird von Anfang an einbezogen
  • Für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden und mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle, seit mindestens zwei Jahren am Markt

Stand: Oktober 2026, Quelle: inqa.de. Das Programm läuft nach aktuellem Stand bis 2028.

Alles zum INQA-Coaching

Weg 2

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

  • Gefördert wird ein Beratungshonorar von bis zu 3.500 € je Beratung
  • Zuschuss von 80 oder 50 Prozent, je nach Standort Ihres Betriebs
  • Physiotherapiepraxen: alle förderfähigen Beratungsthemen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen: gefördert wird nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems

Die Förderrichtlinie gilt laut bafa.de bis 31. Dezember 2026, zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026. Eine Nachfolge ist bisher nicht veröffentlicht. Wer diesen Weg nutzen möchte, sollte deshalb bald beginnen.

Alles zur BAFA-Praxisberatung

Ablauf

So kommen Sie zur geförderten Beratung.

  1. Erstgespräch mit Fördercheck

    Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Ausgangslage und prüfen, welches Programm zu Ihrem Betrieb passt. Passt keines, sagen wir Ihnen das.

  2. Antrag vor dem Start

    Die Förderung wird immer vor Beratungsbeginn beantragt. Beim BAFA gilt schon der Abschluss des Beratungsvertrags als Beginn. Wir begleiten Sie durch die Formalitäten.

  3. Beratung in Ihrem Betrieb

    Wir arbeiten an Zuständigkeiten, Abläufen und Dokumentation, gemeinsam mit Ihrem Team und so, dass es im Alltag trägt.

  4. Ergebnis und Abrechnung

    Sie erhalten konkrete, umsetzbare Ergebnisse. Den Zuschuss zahlt das jeweilige Programm nach seinen Regeln aus.

Wer Sie berät

Beratung von Menschen, die Verantwortung kennen.

Porträt von Daniel Rankl

Daniel Rankl

Geschäftsführer · Unternehmensberatung und Denken in Systemen

Daniel Rankl hat Unternehmensberatung von Grund auf gelernt, mehrere Jahre eine Zahnarztpraxis in Basel geführt und berät und coacht seit knapp fünfzehn Jahren im Gesundheitsbereich. Er ist autorisierter INQA-Coach.

Porträt von Matthias Graeber

Matthias Graeber

Gesellschafter · Aufbau und Entwicklung von Gesundheitsbetrieben

Matthias Graeber führt ein großes, wachsendes Rehazentrum mit inzwischen fünf weiteren Betriebsstätten und bringt diese Erfahrung in die gemeinsame Arbeit ein.

Häufige Fragen

Was Praxisinhaber vorher wissen wollen.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch mit Fördercheck ist kostenlos und unverbindlich.

Bekomme ich von Ihnen eine Förderzusage?

Nein. Über die Förderung entscheiden allein die zuständigen Stellen: beim INQA-Coaching die regionale Erstberatungsstelle, bei der BAFA-Förderung das BAFA. Wir prüfen vorab die Voraussetzungen und begleiten den Antrag.

Welcher Weg passt zu meiner Praxis?

Das hängt von Größe, Standort, Berufsgruppe und Vorhaben Ihres Betriebs ab. Für Arzt- und Zahnarztpraxen fördert das BAFA nur Beratungen zu einem Qualitätssicherungssystem, für Physiotherapiepraxen gilt diese Einschränkung nicht. Das INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle. Welcher Weg passt, klären wir im Erstgespräch.

Was gilt nach dem 31. Dezember 2026?

Die BAFA-Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2026, eine Nachfolge ist bisher nicht veröffentlicht. Das INQA-Coaching läuft nach aktuellem Stand bis 2028.

Alle Angaben zur Förderung nach bestem Wissen, Stand: Oktober 2026. Verbindlich sind allein die Richtlinien und Entscheidungen von INQA und BAFA. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lassen Sie uns prüfen, was für Ihren Betrieb möglich ist.

Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ehrlichen Einschätzung.

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