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KI kennzeichnen oder nicht?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Dieser Leitfaden zeigt an 56 Situationen aus dem Praxisalltag, was Sie kennzeichnen müssen und was nicht.

Kostenlos · 13 Seiten · Stand August 2026 · von einem Datenschutzexperten

KI kennzeichnen oder nicht? STAND AUGUST 2026 physicon

Die drei Grundfragen

Fast jede Frage lässt sich mit drei Fragen beantworten.

Sie brauchen keine Panik und kein Rundum-sorglos-Paket. Sie brauchen drei Fragen, die Sie im Alltag schnell durchgehen können.

Frage 1

Spricht jemand direkt mit einer KI?

Ein Chatbot auf Ihrer Website muss als solcher erkennbar sein. Das ist der klarste Fall.

Frage 2

Wirkt der Inhalt echt, ist es aber nicht?

Fotorealistische Bilder, KI-Avatare, synthetische Stimmen. Hier entscheidet, ob jemand das für eine echte Aufnahme halten könnte.

Frage 3

Ist es ein veröffentlichter Text zu einem öffentlichen Thema?

Diese Pflicht ist enger als gedacht. Prüfen Sie den Text fachlich und verantworten ihn, entfällt sie.

Der überraschende Teil

In den meisten Fällen müssen Sie gar nichts kennzeichnen.

56Situationen im Leitfaden
31davon eindeutig ohne Kennzeichnung

Von den 56 Situationen im Leitfaden tragen 31 das eindeutige Ergebnis „keine Kennzeichnung“. Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake im Sinne der Verordnung. Normale Bildbearbeitung wie Belichtung, Freistellen oder Retusche fällt nicht darunter. Und bei Texten entfällt die Pflicht, sobald ein Mensch sie prüft und dafür geradesteht.

Der Leitfaden sagt Ihnen für jeden Fall, warum er so entschieden ist. Damit Sie es beim nächsten Mal selbst beurteilen können.

Inhalt

Was der Leitfaden enthält

  • Was seit dem 2. August 2026 gilt, in Praxissprache
  • Die drei Grundfragen, mit denen Sie fast jeden Fall lösen
  • Wann Sie kennzeichnen müssen: Chatbot, Deepfake, ungeprüfte Texte
  • Wann Sie es nicht müssen, und warum das die meisten Fälle sind
  • 56 Beispiele aus dem Praxisalltag: Website, Social Media, Print, Bilder, Video, Stimme, Patientenkommunikation, intern
  • Entscheidungsbaum auf einer Seite, zum Ausdrucken
  • Fertige Kennzeichnungsvorlagen zum Übernehmen
  • Umsetzung in fünf Schritten
  • Was Artikel 4 damit zu tun hat, und was nicht

Leseprobe

Drei Beispiele aus dem Leitfaden

Beispiel 1

Sie lassen sich einen Praxistext von ChatGPT entwerfen, überarbeiten ihn und veröffentlichen ihn unter Ihrem Namen.

Keine Kennzeichnung

Sie tragen die redaktionelle Verantwortung.

Beispiel 2

Sie posten ein KI-Bild, das wie ein echtes Teamfoto Ihrer Praxis aussieht.

Kennzeichnen

Es ähnelt wirklichen Personen und könnte für eine echte Aufnahme gehalten werden.

Beispiel 3

Sie lassen ein bestehendes Praxisfoto von KI schärfen und aufhellen.

Keine Kennzeichnung

Technische Nachbearbeitung macht aus einem Foto keinen Deepfake.

Für wen

Geschrieben für Praxen und Einrichtungen

Arzt- und Zahnarztpraxen MVZ Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie Pflege- und Reha-Einrichtungen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker weitere regulierte Gesundheitsbetriebe

Kein juristischer Fachtext, sondern Entscheidungen an konkreten Fällen.

Weiterlesen: Patientendaten und KI · KI-Verordnung Artikel 4 · KI-Kompetenz umsetzen

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Daniel Rankl, Geschäftsführer der physicon GmbH

Autor

Wer hinter dem Leitfaden steht

Daniel Rankl berät seit rund zehn Jahren Unternehmen und war fünf Jahre Geschäftsführer einer Zahnarztpraxis in der Schweiz. Er ist Datenschutzexperte und Prozessberater, Autor des Buchs „Gesunde Unternehmen“ und Gründer der physicon GmbH. Sein Schwerpunkt: KI und Datenschutz im Gesundheitswesen aus einer Hand. Veröffentlicht unter anderem in der Zahn-Zeitung Schweiz.

Presse und Experten-Anfragen

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Kennzeichnungspflichtig sind Inhalte, die als Deepfake einzuordnen sind, also wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und für echt gehalten werden könnten. Erkennbar illustrative Darstellungen und normale Bildbearbeitung fallen nicht darunter.

Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?

Nur in engen Fällen. Die Pflicht betrifft veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Sie entfällt, wenn der Text einer menschlichen Prüfung unterliegt und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Drohen Bußgelder, wenn ich nicht kennzeichne?

Artikel 50 steht im Sanktionskatalog der KI-Verordnung. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt dabei nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere Wert, die oft zitierten 15 Millionen Euro sind für eine Praxis also nicht der Maßstab. Praktisch näher liegt ohnehin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Für Artikel 4, die KI-Kompetenz, sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor.

Was kostet der Leitfaden?

Nichts. Sie erhalten ihn nach Eingabe von Name und E-Mail als PDF.

Der Leitfaden gibt den Rechtsstand im August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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