Hinweisgeberschutz

Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter?

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Sie dann zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet.

In § 7 Abs. 3 HinSchG steht „Beschäftigungsgeber, die nach § 12 Absatz 1 und 3 zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtet sind, sollen Anreize dafür schaffen, dass sich hinweisgebende Personen vor einer Meldung an eine externe Meldestelle zunächst an die jeweilige interne Meldestelle wenden.“.

Diese Möglichkeit erhalten Sie mit unserem Portal


Alle Angaben zur Meldung sind bei unserer Lösung:

  • nicht verpflichtend
  • werden in keiner Datenbank gespeichert
  • werden nicht protokolliert

hinwsch

 

hinweisgeberportal

So könnte Ihr Portal aussehen.

Es kann umfangreich gemäß Ihren Wünschen angepaßt werden.

 

Starten Sie jetzt!

physicon GmbH

Osserstr. 9
94469 Deggendorf

+49 991 40229591
info@physicon-gmbh.de
Mo-Fr: 10:00 - 15:00 Uhr

 

Alle Module nach Ihren Wünschen kofigurieren

Unsere Lösungen sind je nach Ihren Wünschen miteinander kombinierbar, können mit Ihrem Branding versehen werden und sich so nahtlos in die vorhandene CI (corporate identity) integrieren.

Jetzt starten!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

× Progressive Web App | Add to Homescreen

Um diese Web-App auf Ihrem iPhone/iPad zu installieren, drücken Sie das Symbol. Progressive Web App | Share Button Und dann zum Startbildschirm hinzufügen.

× Web-App installieren
Mobile Phone
Offline – Keine Internetverbindung